Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.August 2007

  1. Die Firma Immobilienkontor ist als Nachweis- und/oder Vermittlungsmakler tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit gelten diese Bedingungen.
  2. Die Maklercourtage ist verdient, sofern durch diese Tätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Die Courtage ist auch dann verdient, wenn zwischen dem nach dem Auftrag nachzuweisenden/zu vermittelnden Vertrag und dem tatsächlich abgeschlossenen Vertrag wirtschaftliche Identität besteht. Eine solche Identität liegt auch vor, wenn das angebotene Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird. Der Courtageanspruch besteht auch, wenn der Hauptvertrag ganz oder teilweise nicht durchgeführt oder aufgehoben wird oder wenn eine Partei von einem vertraglichen oder gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder wandelt oder eine den Hauptvertrag auflösende Bedingung eintritt. Macht eine Partei von einem Minderungsrecht Gebraucht, hat dieses keinen Einfluss auf die Höhe des Courtageanspruchs.
  3. Ist dem Kunden ein von der Firma Immobilienkontor angebotenes Objekt bereits bekannt, hat er dieses innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitzuteilen.
  4. Die von der Firma Immobilienkontor gelieferten Angaben zum Objekt stammen vom ursprünglichen Anbieter (Eigentümer, Vermieter, Rechtsinhaber usw.). Die Firma Immobilienkontor kann trotz der großen Sorgfalt auf ihrer Seite keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben richtig und vollständig sind und dass das Objekt im Augenblick des Zugangs der Offerte noch verfügbar ist; die Offerte des Objekts erfolgt freibleibend und unverbindlich. Die Angaben sind vom Kunden vor Abschluss des Hauptvertrages zu überprüfen.
  5. Der Inhalt der Offerte ist vertraulich und nur für den von der Firma Immobilienkontor vorgesehenen Empfänger bestimmt. Ohne schriftliche Zustimmung durch die Firma Immobilienkontor dürfen Angebote nicht an Dritte weitergegeben werden. Gibt der Kunde als Erstempfänger des Angebotes dieses unbefugt an einen Dritten weiter und wird dann mit diesem der Hauptvertrag geschlossen, ist der Kunde verpflichtet, die Courtage in voller Höhe zu zahlen.
  6. Die Firma Immobilienkontor ist unverzüglich zu unterrichten, wenn der erteilte Auftrag gegenstandslos wird oder von Kundenseite kein Interesse am angebotenen Objekt (mehr) besteht, damit unnötige weitere Aufwendungen vermieden werden. Unterbleibt die Mitteilung, ist der Firma Immobilienkontor der sachliche und zeitliche Aufwand zu erstatten, der bei ordnungsgemäßer Mitteilung vermieden worden wäre. Die Vergütung für Zeitaufwand richtet sich in diesem Fall nach den Regeln über die Entschädigung vereidigter Sachverständiger (ZSEG).
  7. Die Firma Immobilienkontor hat Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Hauptvertrages, auf rechtzeitige Terminmitteilung sowie auf eine Vertragsabschrift einschließlich aller Nebenabreden. Nehmen die Parteien des Hauptvertrages aufgrund der Tätigkeit der Firma Immobilienkontor direkte Verhandlungen auf, ist bei Vertragsschluss auf die Tätigkeit der Firma Immobilienkontor Bezug zu nehmen. Insbesondere ist im Hauptvertrag ein direkter Courtageanspruch der Firma Immobilienkontor gegen die Partei zu begründen, die nach dem Hauptvertrag die Courtage zu zahlen hat. Verursacht ein Verstoß hiergegen einen Schaden bei der Firma Immobilienkontor, ist dieser vom Kunden zu erstatten. Der Schaden wird in Höhe der Courtage widerleglich vermutet. Inhalt und Ergebnis der Verhandlungen sind der Firma Immobileinkontor sofort und unaufgefordert mitzuteilen.
  8. Die Courtage berechnet sich, soweit nicht im Angebot anders vermerkt, wie folgt:
    1. Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, 5,95% vom Kaufpreis.
    2. Bei Erwerb/Veräußerung eines Erbbaurechts 5,95% berechnet vom Grundstückswert.
    3. Bei Vorkaufsrecht, 1,16% berechnet vom Verkehrswert des Objektes,
    4. Bei An-/Vermietung und An-/Verpachtung von evtl. vereinbarter geringerer Vertragsdauer als 5 Jahren und bis zu 5 Jahren beträgt die Provision 2,2 Brutto Monatsmieten.
    5. Bei An-/Vermietung und An-/Verpachtung bei einer Vertragsdauer von über 5 Jahren, berechnet von der jeweils sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages, höchstens jedoch aus der 10 Jahres Mietsumme: 3,48%

    Die Courtage wird bei Mieten/Pachten auf der Basis der Monats-Nettomiete/-Pacht zuzüglich Nebenkosten Ohne MWST (=Brutto-Monatsmiete/-pacht), bei Kaufverträgen auf der Basis des Kaufpreises ohne MWST und Vertragskosten berechnet. Auf die Courtage ist zusätzlich noch die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe zu zahlen. Zahlungspflichtig ist der Kunde; das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung bleibt unberührt.

  9. Gegen Forderungen der Firma Immobilienkontor kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
  10. In allen Fällen und unabhängig vom Rechtsgrund haftet die Firma Immobilienkontor für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es liegt ein Kardinalpflichtverstoß oder ein Fall der Haftung für Verzug oder Unmöglichkeit vor. Soweit die Firma Immobilienkontor für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist diese Haftung auf den typischen Schaden beschränkt.
  11. Erfüllungsort ist Scheeßel Gerichtsstand ist für beide Seiten Rotenburg, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Das gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.
  12. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Firma Immobilienkontor auch für die andere Partei des Hauptvertrages tätig wird.
  13. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen hat auf die restlichen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages keinen Einfluss. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regel treten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
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Immobilenmakler Scheeßel Rotenburg Wümme