Beschreibung
Hier bieten wir Ihnen ein ca. 650 m² großes Grundstück in bevorzugter Wohnlage in Bremen Oberneuland. Das attraktive Grundstück liegt in exklusiver, ruhiger Lage in der Nähe des Rockwinkler Fleet.
Aktuell ist das angebotene Grundstück Teil eines größeren Grundstücks, das noch aufgeteilt werden muss. Durch die Teilung entstehen insgesamt drei separate Grundstücke. Ein Bauvorbescheid mit der Bebaubarkeit von 3 Einfamilienhäusern und Teilung des bestehenden Grundstücks wurde im Dezember 2023 genehmigt.
Zur neuen Bebaubarkeit gibt es keinen Bebauungsplan für diese Gebiet, d.h. das Grundstück ist nach §34 BauBG bebaubar und muss sich in die hinsichtlich der Art und Nutzung der näheren Umgebung einfügen.
Es ist empfehlenswert einen Architekten zu beauftragen eine maßgeschneiderte Bebauungsmöglickeit, nach Ihren Vorstellungen und den geltenden Vorschriften und Regelungen, zu entwickeln.
Der Erwerb des Grundstückes ist nicht an einen Bauträger gebunden.
Die beiden weiteren Grundstücke, die durch die Teilung entstehen werden, bieten wir ebenfalls zum Verkauf an. Das mittlere Grundstück erstreckt sich über eine Fläche von ca. 550 m², während das hintere Grundstück eine Größe von etwa 902 m² aufweist.
Für weitere Informationen stehen wir gerne bei einer Besichtigung mit Beratung zur Verfügung.
Sonstiges
Gerne sprechen wir mit Ihnen über weitere Details dieses Angebotes und bei Bedarf auch über eine Baufinanzierung. Hierzu stehen wir Ihnen jederzeit unter der Rufnummer 04263/9300-0 zur Verfügung. (auch abends und am Wochenende) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Käuferprovision (laut Exposé) ist inklusive der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer auf dem Kaufpreis und ist mit Zustandekommen des notariellen Kaufvertrages verdient und vom Käufer zu zahlen. Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Alle Objektangaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber überlassen wurden. Dieses Exposé ist nur für Sie persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist an unsere ausdrückliche Zustimmung gebunden und unterbindet nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages. Alle Gespräche sind über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor. Zwischenverkauf ist nicht ausgeschlossen.